Zu den hauswirtschaftlichen Leistungen zählt das Reinigung der Wohnung, wozu auch Arbeiten wie Putzen, Staubwischen, Reinigen des Flures und der Fenster oder das Waschen der Gardinen zählen. Auch die Wäschepflege und das Einkaufen sowie das Kochen sind Bestandteil. Ebenso können auch weitere Leistungen nach Wunsch abgerufen werden, so zum Beispiel Begleitung zu
Ärzten und Behörden oder Hilfestellung beim Vorbereiten einer Feier. Auch das Kümmern um die Angelegenheiten, die mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden sein können, ist möglich, wie zum Beispiel Wäsche bringen und waschen, den Briefkasten leeren oder das Blumengießen. Darüber hinaus werden Leistungen wie die Pflege der Zimmer- und Balkonpflanzen angeboten.
Die kleine hauswirtschaftliche Versorgung kann einmal pro Tag geleistet werden und beinhaltet das Reinigen des unmittelbaren Lebensbereiches im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung. Auch das Trennen und Entsorgen des Abfalls gehört hierzu. Die große hauswirtschaftliche Versorgung wird zweimal in der Woche bezahlt. Hierzu gehört: das Reinigen von Fußboden, Möbeln, Haushaltsgeräten und gegebenenfalls der Fenster im Lebensbereich des Pflegebedürftigen. Es handelt sich bei dieser Reinigung stets um eine regelmäßig anfallende Reinigung, nicht um eine Grundreinigung. BESSER UMSORGT bietet zudem auch eine stundenweise hauswirtschaftliche Versorgung an.
Zum Einkaufen gehören ebenfalls das Erstellen eines Einkaufplans und das Einräumen der Einkäufe in Schrank und Kühlschrank. Grundsätzlich wird das Einkaufen zweimal in der Woche anerkannt. Sollte jedoch Essen auf Rädern geliefert werden, kann diese Position nur einmal in der Woche geltend gemacht werden. Im Einzelfall kann öfter eingekauft werden.
Das Waschen der Wäsche und der Kleidung, das Einräumen der Wäsche, die Pflege, wird einmal in der Woche von der Pflegekasse bezahlt, bei absoluter Stuhl-/ und oder Harninkontinenz zweimal pro Woche.
Zusätzlich zu den Tätigkeiten im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung, die im Rahmen des SGB XI von den Pflegekassen anerkannt werden, besteht die Möglichkeit, dass wir für Sie ein erweitertes Zusatzleistungsangebot erstellen. Darunter fallen z.B. umfangreiche Reinigungsarbeiten, Serviceleistungen für handwerkliche Dienste und Reparaturen im Innen- und Außenbereich, die Betreuung von Haustieren oder ein Menüservice. Wir sind Ihnen behilflich bei Auswahl und Bestellung eines „Essen auf Rädern“, welches täglich frisch gekocht und an Sie geliefert wird.
In vielen Familien leben dementiell erkrankte Menschen und werden von ihnen betreut. Dieses ist eine anspruchsvolle und oft an die Grenzen gehende körperliche und seelische Belastung der Angehörigen. Zu ihrer Entlastung wird die stundenweise Einzelbetreuung von Menschen mit Demenz angeboten. Je nach gewünschtem zeitlichem Stundenumfang zählen hierzu Beaufsichtigung, Begleitung und Unterstützung. Auch die biographisch gestützte Begleitung gehört dazu – so unter anderem das Singen vertrauter Lieder, alte Fotos anschauen oder Gespräche über Ereignisse der Vergangenheit zur Förderung der Kommunikation. Dabei wird das Gedächtnis aktiviert und die Sinne angeregt. Ferner wird das Training von Alltagskompetenzen, wie das Zubereiten von Mahlzeiten, Tisch decken, staubwischen, aufräumen von Schränken sowie weiteres gemeinsames Gestalten von tagesstrukturierenden Maßnahmen und die Anleitung zur Selbstbeschäftigung angeboten.
Auf Wunsch werden Betreuungsleistungen zur Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten außerhalb von Zuhause angeboten. Hierzu zählen unter anderem Spaziergänge, Begleitung zu Freunden oder Bekannten sowie Veranstaltungen, aber auch zum Gottesdienst, zum Einkaufen, zum Friedhof oder Frisör.
Alle Leistungen rund um den Haushalt und die Betreuung werden nach individuellen Wünschen, Interessen und Vorstellungen übernommen. Auch hier erfolgt die Leistungserbringung mit hoher personeller Kontinuität.
Die Inanspruchnahme von Unterstützung im Haushalt ist eine Sozialleistung, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen (§ 38 SGB V) und von der gesetzlichen Pflegeversicherung als Bestandteil der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) getragen wird. Gerne klären wir gemeinsam mit unseren Klienten ab, welche Kostenträger welche Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft bewilligen.