Im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Grundpflege pflegerische Hilfen aus folgenden Bereichen:
Bereich der Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen, Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung;
Bereich der Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung und Nahrungsaufnahme;
Bereich Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung/ Pflegeeinrichtung.
Die hauswirtschaftliche Versorgung und Hilfen bei der Durchführung ärztlicher Verordnungen (zum Beispiel die Versorgung mit Medikamenten) zählen nicht dazu.